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Der BGH hat mit Urteil vom 21. Februar 2017 erneut eine Widerrufsbelehrung für fehlerhaft befunden, in der es heißt: der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem Ihnen eine Ausfertigung dieser Widerrufsbelehrung und die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags zur Verfügung gestellt wurden.
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